AGB’s | SIMBA Ferienbetreuung & Sommercamps

Geltung

Die Leistungen und Angebote für Seminare und Trainings basieren ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur akzeptiert, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

Allgemeines
Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das eingetragene Unternehmen „SIMBA live more now E.U.“. Entgegenstehenden AGBs wird hiermit widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt, zu ersetzen.

Anmeldung & Vertrag
Jede Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag ist nach Eingang des Anmeldeformulars gültig. Danach wird das Informationsblatt und eine Rechnung ausgeschickt. Die Teilnahme beim Event ist erst nach Eingang des Betrags der Rechnung fixiert! Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.

Stornobedingungen
Stornierungen werden nur per E-Mail und über das Kontaktformular auf der Homepage entgegengenommen. Sollte ein Teilnehmer am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet. Bei Stornierungen ab 1 Woche vor der Veranstaltung bzw. danach oder bzw. bei Nichterscheinen wird der komplette Veranstaltungsbetrag fällig.

 

Nach Vertragsabschluss bestehen bei schriftlichem Rücktritt folgende Stornobedingungen, welche bei Stornierungen in Rechnung gestellt werden:

Bis 2 Monate vor Event:                     kostenloses Storno

innerhalb 2 Monate vor Event:           25% Stornokosten
innerhalb 1 Monat vor Event:             50% Stornokosten
innerhalb 1 Woche vor Event:            100% Stornokosten


Betreuung
Neben den allgemeinen Maßstäben zur Betreuung und Erfüllung der Aufsichtspflicht gelten die Hausregeln des jeweiligen Projekts und das Kinderschutzkonzept. (www.simbasports.at)

Beginn und Ende der Aufsichtspflicht der Mitarbeiter von SIMBA

  • beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die zuständigen Mitarbeiter
  • besteht auch außerhalb des Veranstaltungsortes, solange das Kind von Mitarbeitern betreut wird.
  • endet mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Eltern oder eine sonstige abholberechtigte Person

Verpflegung:

Die Verpflegung wird je nach Betreuungsmodell wie folgt angeboten:

Sommercamps:           Vollpension

Ferienbetreuung:        Mittagessen

Auf Unverträglichkeiten und Allergien, die bei der Anmeldung schriftlich angegeben wurden, wird geachtet. Bei fehlender Angabe wird keine Haftung übernommen.

 

Betreuungszeiten & Betreuungsort & Feiertage

Die täglichen Öffnungszeiten sind der individuellen Vereinbarung (Sommercamps, Ferienbetreuung) zu entnehmen. Bei den Sommercamps findet der Aufenthalt und die Betreuung Montag bis Freitag ganztags und auch nachts statt. Beim Ferienprogramm Holiday MoveX z.B. von 8:30 bis 15:45.

Betreuungsort: Die Betreuung erfolgt grundsätzlich am individuell vereinbarten Standort

außer

  • SIMBA live more now behaltet sich vor, die Betreuung an einen anderen Standort in der Nähe zu verlegen, sollte dies aus organisatorischen Gründen nötig sein. Dies wird im Vorhinein schriftlich mitgeteilt.
  • Ist eine Betreuung auf Grund eines Schadensfalles (Wasserrohrbruch oder ähnliches Ereignis) im Veranstaltungsort nicht möglich, kann während der Reparaturzeit die Betreuung an einen anderen Standort verlegt werden.

Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen findet die Ferienbetreuung nur bis 12:00 statt. An diesen Tagen bieten wir statt dem Mittagessen eine kleine Jause am Vormittag an.

Abholung
Das Kind muss innerhalb der vereinbarten Betreuungszeit abgeholt werden. Abholberechtigt sind grundsätzlich nur die Eltern. Die Eltern können Personen nennen, die auch das Kind abholen dürfen. Diese Erlaubnis müssen die Eltern schriftlich mitteilen. Die Person muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und geistig und körperlich in der Lage sein, die Verantwortung und die Aufsicht für das Kind zu übernehmen. Beim Abholen muss die abholende Person einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen, wenn sie den Mitarbeitern nicht bekannt ist. (Sind die Eltern verhindert, muss dies schriftlich und im Vorhinein an die Leitung von SIMBA erfolgen.)

Zweifeln Mitarbeiter*innen, ob die abholende Person abholberechtigt oder körperlich und geistig dazu in der Lage ist, darf auf Grund der Aufsichtspflicht das Kind nicht übergeben werden. Die Eltern werden in diesem Fall sofort verständigt.

Pauschale bei Spätabholung
Ein Abholen außerhalb der vereinbarten Betreuungszeit führt zu zusätzlichen Kosten. Für jede angefangene ½ Stunde wird den Eltern eine Pauschale von 50€ in Rechnung gestellt. Wird das Kind am Ende der Betreuungszeit länger als 2h ohne Mitteilung der Eltern nicht abgeholt und ist eine Kontaktaufnahme mit den Eltern erfolglos, wird das Kind in die Obhut an die jeweilige Stelle der Stadt Salzburg übergeben.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm oder Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorische oder wetterbedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindesteilnehmerzahl ab. Änderungen von Kurstagen, Beginn-Zeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen behalten wir uns vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen, reine Vermögensschäden und sonstige Ansprüche sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bei Seminaren. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Konto.

Ausschluss von einer Veranstaltung

Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, sind wir dazu berechtigt Teilnehmer aus wichtigen Gründen (z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung) von der Veranstaltung auszuschließen. Teilnehmer, die offensichtlich unter reaktionsmindernden Einflüssen stehen (Alkohol, Drogen, Medikamente etc.) können aus Sicherheitsgründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Beispiele von Ausschlussgründen:

  • Verbale/physische Gewalt gegenüber anderen Teilnehmern oder Trainern
  • Nichteinhaltung der Verhaltensregeln oder Hausregeln
  • Wiedersetzen der Anweisungen von verantwortlichen Trainern und Betreuern
  • Diebstahl
  • Eigenständiges Verlassen der Gruppe ohne Abmeldung (Aufsichtspflicht)

Krankheit, meldepflichtige Infektionskrankheit, Nissen-& Lausbefall, Skabies

Ein Kind darf die Veranstaltung von SIMBA nicht besuchen, wenn es an

  • einer Infektionskrankheit (z. B.: Masern, Röteln, Mumps, Hepatitis, Covid-19, Scharlach, etc)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010256

oder

  • einer sonstigen Erkrankung, die es stark schwächt (jedenfalls bei Fieber), leidet.
  • Nissen- und Lausbefall sowie Skabies sind hier einer Krankheit gleichzusetzen.

Um das Risiko einer Übertragung zu minimieren, ist bereits der Verdachtsfall mitzuteilen. Die Eltern halten (telefonisch, E-Mail) Kontakt mit der Verwaltung von SIMBA! Eine Teilnahme an den Projekten ist erst wieder möglich, wenn im Falle einer Infektionskrankheit die Behörde das ausgesprochene Besuchsverbot/Sperre wieder aufhebt. Dieser Bescheid ist SIMBA in Kopie zu übermitteln. Zusätzlich kann ein Nachweis über den aktuellen Gesundheitszustand (z.B. Nachweis, dass keine Erreger mehr ausgeschieden werden) vom SIMBA verlangt werden.

  • Bei Nissen- und Lausbefalls sowie Skabies eine ärztliche Bestätigung vorgelegt wird, dass das Kind „nissen-und lausfrei“ ist, bzw. keine Skabies mehr nachweisbar ist.

Allfällige Kosten für Atteste und Bestätigungen sind von den Eltern zu tragen.

Medikamente

Mitarbeiter*innen dürfen keine Medikamente verabreichen. Die Eltern dürfen dem Kind keine Medikamente zum selbständigen Einnehmen in den Kindergarten mitgeben. Unter Medikamenten sind sämtliche Arzneimittel zu verstehen: Antibiotikum, Lutschtabletten, (pflanzlicher) Hustensaft, homöopathische Stoffe, etc.

Ausgenommen ist die Verabreichung von Medikamenten auf Grund einer chronischen Erkrankung. Es bedarf einer Zusatzvereinbarung um die erforderlichen Maßnahmen sachgerecht umsetzen zu können.

Gefährliche Gegenstände

Es ist verboten gefährliche Gegenstände, gefährliches Spielzeug, giftige Substanzen oder ähnliches (z. B. Medikamente, Nadeln, Schere, Messer, (Spielzeug-) Waffen, Nagellack, etc.) zu den Projekten mitzugeben!

Bildmaterial und Grafiken

Sämtliches Bildmaterial sowie Grafiken die auf der Homepage verwendet werden, sind Eigentum von SIMBA live more now e.U. und dürfen nicht vervielfältigt und an Dritte weitergegeben werden.

Haftungsausschluss
Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, wird seitens SIMBA live more now e.U. grundsätzlich nicht gehaftet. Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernimmt eine Haftpflichtversicherung. Im Weiteren wird bei der Nichtbeachtung der mündlichen Anordnungen der Trainer oder Referenten nicht gehaftet.

Video & Fotos (Einräumung von Bildrechten)
Bei unseren Projekten werden Fotos und Videos gemacht und den Eltern nach der Woche zugeschickt. Mit dem akzeptieren des Formulars „Einräumung von Bildrechten“ sowie den AGB’s stimmen Sie zu, dass gemachte Aufnahmen zur Bewerbung der Projekte von SIMBA live more now veröffentlicht werden dürfen.

Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden von den Betroffenen selbst bereitgestellt, wobei sie zu deren Verarbeitung für den jeweiligen Zweck ausdrücklich einwilligen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Daten werden nur solange, wie sie für den Zweck der Verarbeitung benötigt werden und solange es gesetzliche Bestimmungen vorschreiben gespeichert. Danach werden sie unwiderruflich gelöscht. Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten erhalten Sie unter office@simbasports.at. Die Buchhaltung zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und zur Führung des Unternehmens (=vertragliche Verpflichtungen gegenüber Teilnehmer/innen). Teilnehmerverwaltung als Erfordernis der Projektabwicklung.

Datenbekanntgabe - Änderungsmeldungen

Die Eltern sind verpflichtet alle Unterlagen vollständig auszufüllen. Das umfasst auch etwaige psychische oder physische Erkrankungen. Änderungen oder Ergänzungen der (Stamm-) Daten, wie Hauptwohnsitz, (Notfalls-) Telefonnummern, Gesundheitsdaten, Bankverbindungen, abholberechtigte Personen, etc. sind der Kindergartenleitung unverzüglich, aber spätestens binnen drei Werktagen schriftlich mitzuteilen.

Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Veranstalters.

Jugendschutzgesetz
Das zuständige Jugendschutzgesetz tritt in seiner letzten Fassung in Kraft.

SIMBA live more now E. U. | Inhaber Christian Bacher | UID Nr: ATU75119257 | FN476274D Huberbergstraße 18 | 5162 Obertrum | office@onemove.at | 0043(0)676/3762688
Salzburger Sparkasse | IBAN: AT76 2040 4000 4195 1286 | BIC/SWIFT: SBGSAT2SXXX

Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Link

Ein Dienstanbieter, der mittels eines elektronischen Verweises einen Zugang zu fremden Informationen eröffnet, ist für diese Informationen nicht verantwortlich, sofern er von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder, sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt hat, unverzüglich tätig wird, um den elektronischen Verweis zu entfernen.